Aktuelles:

Rauchmelderpflicht in Bayern!

Rauchmelderpflicht in Bayern!!!

 

Bis spätestens 2017 müssen bayernweit in allen Gebäuden Rauchmelder angebracht sein!

 

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zu diesem Thema:

 

Sprechen Sie uns gerne an, wir informieren Sie gerne über die unterschiedlichen Möglichkeiten. 

 

Profitieren Sie von unserer Kompetenz und nutzen Sie unsere fairen Angebote! 


 

Für wen gilt dieRauchmelderpflicht?

* für alle Neubauten die ab dem 01.01.2013 errichtet werden

* Übergangsfrist für Bestandsbauten: bis zum 31.12.2017

 

Zahlen und Fakten…

ca.500 Menschen sterben jährlichbei Bränden -  ca. 350 davon nachts im Schlaf, weil während des Schlafes nur das Gehör, nicht aber der Geruchssinn aktiv ist!

In 90% der Fälle töten nicht die Flammen selbst, sondern die giftigen Rauchgase, die durch die Brände entstehen.


Wieviele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?

Vorgeschrieben ist laut Gesetz

mindestens 1 Rauchmelder

in jedem Kinderzimmer,

in jedem Schlafzimmer und

in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat.


Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?
* Zuständig für den
Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)
*
Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
 

“Wird überhaupt kontrolliert, ob ich Rauchmelder installiert habe?”
Grundsätzlich JA, denn bei Neubauten ist eine Bauabnahme unter anderem durch den Kaminkehrer notwendig, der die Anbringung der Rauchmelder überprüft.
Auch für die Kontrolle in Bestandsbauten ist der Kaminkehrer zuständig. Im Rahmen der Sichtung der Feuerstätten kann er eine Begehung mit Kontrolle zur Einhaltung der
Rauchmelderpflichtmachen.


Kein Rauchmelder – Versicherung kann Leistung kürzen

Die Sicherheitsvorschriften (u.a. Rauchmelderpflicht) sind Bestandteile in den Versicherungsbedingungen zu Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen, an die Sie sich halten müssen.
Tun Sie dies nicht, ist die Versicherung im Brandfall von der Leistungspflicht frei. Oftmals wird argumentiert, dass der Versicherungsnehmer nicht wusste, dass eine Rauchmelderpflicht für seinen Wohnort gilt. In diesem Fall wird im Schadensfall durch das Versicherungsunternehmen grobe Fahrlässigkeit unterstellt - dann müssen Sie als Versicherungsnehmer beweisen, dass der Schaden auch mit einem Rauchmelder in der Höhe eingetreten wäre. Dieser Beweis ist praktisch unmöglich!!
Brennt beispielsweise Ihre Wohnung durch einen technischen Defekt in Ihrer Abwesenheit komplett aus, wird die Versicherung aufführen, dass ein installierter Rauchmelder Ihre Nachbarn alarmiert hätte, die dann die Feuerwehr gerufen hätten. Das Feuer wäre schnell unter Kontrolle gewesen und anstatt 50.000 Euro Schaden wäre Ihnen nur ein Schaden von 10.000 Euro zugestoßen. Sie erhalten von der Versicherung dann nur die 10.000 Euro und müssen den restlichen Schaden selbst tragen.
 

Geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)

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Elektrotechnik Ernst Langer

Ernst Langer

Am Oberwöhr 3

83059 Kolbermoor  / Aiblinger Au

 

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Fax:       08061/2402

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