Unsere Leistungen

Photovoltaikanlagen:

Elektrischer Strom wird immer teurer! Deshalb lohnt sich die Anschaffung einer eigenen Photovoltaikanlage! Photovoltaik bedeutet heute ertragssicher investieren.


Bei der solaren Stromerzeugung wird die Sonnenstrahlung mittels Solarzellen in elektrische Energie umgewandelt. Herzstück jeder Solarzelle ist ein Halbleiter, meist Silizium. Bei bestimmten übereinander angeordneten Halbleiterschichten entstehen unter dem Einfluss von Licht (Photonen) freie positive und negative Ladungen, die durch ein elektrisches Feld getrennt werden und als Elektronen über einen elektrischen Leiter abfließen können. Der so entstehende Gleichstrom kann direkt zum Betrieb elektrischer Geräte genutzt oder in Batterien gespeichert werden. Er kann auch in Wechselstrom umgewandelt und in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.


Die Montage von hochwertigen und langlebigen Modulen erfolgt durch unsere erfahrenen und speziell geschulten Mitarbeiter, wodurch eine wirtschaftliche und dachschonende Installation gewährleistet ist.

 

 

Wir installieren Photovoltaikanlagen in allen Größen ...

... ein Klick und Sie können alles in Ruhe und ganz genau nachlesen!
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Auch 2015 lohnt sich eine PV-Anlage

 

Dass die Einspeisevergütung für eine Photovoltaik Anlage stetig sinkt ist kein Geheimnis. Sie wird den immer günstigeren Anschaffungskosten angepasst. Und so lohnt sich auch jetzt noch die Investition in Photovoltaik.

Die Einspeisevergütung für eine neue Photovoltaik Anlage, gelten ab dem  Inbetriebnahmezeitpunkt folgende Vergütungssätze:

Einspeisevergütung für Dachanlagen bis 10 kWp in c/kWh
  ab 01.01.15     ab 01.02.15     ab 01.03.15     ab 01.04.15      ab 01.05.15    ab 01.06.15  
12,56 12,53 12,50 12,47* 12,44* 12,41*
Einspeisevergütung für Dachanlagen von 10 kWp bis 40 kWp in c/kWh
 ab 01.01.15:   ab 01.02.15:   ab 01.03.15:   ab 01.04.15:   ab 01.05.15:  ab 01.06.15:
12,22 12,18 12,15 12,12* 12,09* 12,06*

Wie sich die Vergütungssätze auf die Wirtschaftlichkeit einer neuen Photovoltaik Anlage auswirken, können Sie ganz einfach mit dem Photovoltaik Rechner herausfinden. Dieser ist an die neuen Vergütungssätze angepasst.

Wenn eine bestehende Photovoltaik Anlage erweitert wird und die neue Anlage mit der alten Anlage vergütungsbezogen zusammengefasst wird, dann erhält die neue Anlage immer auch die aktuell gültige Einspeisevergütung. Die alte Photovoltaik Anlage kann nicht zu den damals gültigen Vergütungssätzen erweitert werden.

 

Weitere Verringerung der EEG Einspeisevergütung

  • Die Einspeisevergütung für Dachanlagen und Freiflächenanlagen wird                seit dem 01. Mai 2012 monatlich abgesenkt (Degression).
  • Um wieviel Prozent die Einspeisevergütung jeweils gegenüber dem Vormonat abgesenkt wird, ist variabel. Als Grunddegression ist der Wert von 1% angesetzt. Dieser Wert kann sich monatlich erhöhen oder auch verringern, je nachdem wie viel Photovoltaik Leistung in Deutschland in einem bestimmten Zeitraum zuvor zugebaut wurde.
  • Bis zum 31. Oktober 2012 verringerte sich die Einspeisevergütung zunächst fest um jeweils 1% pro Monat. Seit dem 01. November 2012 wird die Einspeisevergütung monatlich variabel abgesenkt. Für den ersten Drei-Monats-Turnus betrug die Degression 2,5% gegenüber dem Vormonat, für den zweiten Turnus (Februar bis April 2013) 2,2%, für den dritten und vierten Turnus (Mai bis Juli 2013, August bis Oktober 2013) 1,8%, für den fünften Turnus (November bis Januar 2014) 1,4% und für den aktuellen 1% (Februar bis April 2014).

Eigenverbrauch

  • Selbst verbrauchter Strom einer Photovoltaik Anlage wird nicht mehr vergütet.
  • Bei Dachanlagen zwischen 10 und 1.000 kW Leistung wird seit 01.01.2014 nicht der gesamte jährliche Stromertrag vergütet. Photovoltaik Anlagen in dieser Größenklasse erhalten nur für 90% des jährlich erzeugten Stroms die Einspeisevergütung.
  • Freiflächenanlagen bis 10 Megawatt wird der gesamte erzeugte Strom eines Jahres vergütet. Sie sind von 90%-Regelung ausgenommen.
  • Die 10% des jährlichen Stromertrags, die nicht vergütet werden, können Anlagenbetreiber entweder selbst verbrauchen (Eigenverbrauch), selbst vermarkten oder dem Netzbetreiber zum Verkauf an der Strombörse anbieten.

Einspeisevergütung und Eigenverbrauch

Der Eigenverbrauch wird seit dem 1. April 2012 nicht mehr durch eine zusätzliche Einspeisevergütung gefördert – bei einem durchschnittlichen deutschen Strompreis von rund 28 Cent/kWh im Januar 2015 liegt der Preis für Haushaltsstrom deutlich über den Gestehungskosten des selbsterzeugten Solarstroms und der Einspeisevergütung. Durch die Ersparnisse gegenüber zugekauftem Strom ist damit der Eigenverbrauch die lukrativste Verwendung des selbsterzeugten Solarstroms.
Dies begründet unsere Empfehlung des Eigenverbrauchs von 40% des selbsterzeugten Solarstroms oder darüber. Eine gesetzliche Regelung zur Förderung von Energiespeichern ist seit 1. Mai 2013 in Kraft.

 

Zusätzliche Informationen zur Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung richtet sich nach dem Zeitraum der erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage. So erhält eine im Januar 2015 in Betrieb genommene Photovoltaikanlage bis Dezember 2035 die Einspeisevergütung, die bei ihrer ersten Inbetriebnahme, also im Januar 2015 galt – unabhängig von allen Absenkungen und Änderungen der Einspeisevergütung in den Jahrzehnten seither. Der Besitzstand einer einmal erlangten Berechtigung zur Einspeisvergütung bleibt also unangetastet und wird auch im Nachhinein nicht geschmälert – es gelten die Bestimmungen des gesetzlichen Vertrauensschutzes.

PV-Architektur berechnen

Als Förderinstrument ist die Einspeisevergütung ein Markt-Anreiz­programm – hierzu dienen ihre seit 1. Mai 2012 monatlich sinkenden Fördersätze: Die attraktiven Vergütungen sollen potenzielle Betreiber dazu motivieren, Photovoltaik auf ihrem Dach zu installieren und finanziell davon zu profitieren; gleichzeitig sollen Hersteller dazu angereizt werden, Photovoltaikanlagen zu produzieren, die stetig effizienter und preislich attraktiver werden. Demselben Ziel gilt übrigens der “atmende Deckel”, der seit dem 1. April 2012 gilt: Liegen die Zubauzahlen des vorangegangenen Quartals über den Erwartungen, wird die Einspeisevergütung stärker abgesenkt, um den Zubau zu bremsen; liegen die Zubauzahlen unter den Erwartungen, wird die Einspeisevergütung weniger stark abgesenkt.

Dem Anreiz-Programm war bisher ein großer Erfolg beschieden. Lag der Preis für Photovoltaikanlagen 1998 noch bei rund 14.000 € pro kWp Leistung, muss man im 1. Quartal 2015 mit nur noch rund 1.500 € / kWp rechnen. Die von Experten für 2013 erwartete Netzparität (selbsterzeugter Strom aus Photovoltaik und Strom aus dem Netz sind gleich teuer) ist bereits im Jahr 2012 erreicht worden.

Vergütung bei Einspeise-Abregelung

Wichtig: Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 wurde die Einspeisung und ihre Vergütung weiter flexibilisiert. In Zeiten hoher Netzbelastung kann der Netzbetreiber vom Betreiber der Photovoltaikanlage verlangen, die Einspeisung von Solarstrom abzuregeln – dies geschieht über einen Abschalter, der in neue PV-Anlagen integriert ist (oder bei Anlagen, die nicht älter sind als zwei Jahre, nachgerüstet wird). Das Abregelungsverlangen ist zwingend, aber automatisiert – für den PV-Betreiber ergibt sich kein zusätzlicher Aufwand. In der Praxis ist es also der Netzbetreiber, der die Einspeisung über einen elektronischen Fernbefehl ab- bzw. wieder einschaltet.

Für die entgangene Möglichkeit der Einspeisevergütung während der Abregelung erhält der Solarstromerzeuger eine Entschädigung in Höhe von 95% der entgangenen Vergütung – insgesamt ist der Abschlag aber auf höchstens 1% der Jahresleistung der PV-Anlage begrenzt; so bleibt seine Investitionssicherheit gewahrt.

Einspeisezähler im Design eines klassischen Stromzählers

Alternativ können Betreiber von Anlagen bis 30 kW sich entscheiden, die Einspeiseleistung auf 70% der Anlagenleistung zu begrenzen (§ 6 Abs. 2, 2). Da PV-Anlagen i.d.R. unterhalb der installierten Peak-Leistung arbeiten, verringert sich die eingespeiste Gesamt-Strommenge je nach Standort und Ausrichtung der Solarstromanlagen daher nur um 3-8% (vgl. hierzu Einspeisemanagement).
Die nicht eingespeiste Solarstrommenge wird selbst verbraucht – was sich ohnehin empfiehlt -, hierdurch entgeht der Betreiber einer privaten Dach-Photovoltaikanlage auch dem kleinen Abregelungsverlust. Wo immer möglich, halten wir diese Vorgehensweise für die empfehlenswerte.

Bewertung der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung hat in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit deutlich an Ruf eingebüßt. Besonders im Umfeld des Energiekonzepts der Bundesregierung im Jahr 2010 hat die Energie-Industrie großflächige Imagekampagnen gefahren, um die Einspeisevergütung für die Photovoltaik als ineffizient und teuer hinzustellen.
Möglicherweise ist es daher sinnvoll, hier noch einmal daran zu erinnern, dass die Umlage-Kosten der Photovoltaik z.B. geringer sind als die von Offshore-Windparks – allerdings braucht die dezentrale Photovoltaik nicht so aufwendige Stromleitungen, die sich durchs ganze Land ziehen (auch diese wird über die Stromrechnung bezahlt und erreicht Größenordnungen von rund 1c pro kWh). Dabei verfügt die Photovoltaik zusätzlich über den Vorteil, dass bei ihr die Bürger selbst an der Produktion ihres eigenen Stroms beteiligt sind – dies ist den großen Stromproduzenten, welche an ihren Großprojekten wie z.B. der “unproven Technology” von Offshore-Windparks Milliarden, an der Photovoltaik jedoch nichts verdienen, ein Dorn im Auge. Hierdurch wird zwar deren Stoßrichtung deutlich, aber ihre Argumente nicht richtiger. – Übrigens können sich auch Bürger ohne eigenes Dach über gepachtete Dächer oder über Bürgersolarstromanlagen an der Photovoltaik beteiligen und diese über Einspeisevergütung und Eigenverbrauch finanzieren.

 

Ob sich eine Photovoltaik Anlage für Sie lohnt, können wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch erläutern.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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Elektrotechnik Ernst Langer

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Am Oberwöhr 3

83059 Kolbermoor  / Aiblinger Au

 

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